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Wissen
Rezepte
Beim letzten Waldhöck vielfach nachgefragt:
Rosmarie's
Fondant au
chocolat (PDF 3.5KB)
Claire's
Haferflocken-Guetsli (PDF 19KB)
Informationen
Pilzschutzverordnungen 2010 für die Schweiz
"Aus
Pilzsubstrat wird jetzt Energie"
aus Handelszeitung vom 30.Juni 2010"
"Speisepilze:
Potentes Mittel gegen Krebs" -
Artikel aus "Gesundheitstipp" 03/2010
"Ganzjährig
erntefrisch" - Artikel aus
"Schweizer Hausapotheke",
"Ganzjährig erntefrisch"
- PDF
aus:
www.pauli-cuisine.ch
Zecken und Krankheitsgefahren -
Aktuelle Infos des Bundesamt für Gesundheit
"Hirnhautentzündung durch Zecken"
- Video-Beitrag
Tele Züri März 2007
Pilzkurs 2003 von Max Müller, Sepp Bättig,
Pantaleo Leo:
Vortrag Pilzkunde (PDF, 212KB)
Bericht in SF1, "10 vor 10" (5.9.06 mit Stefan Manser):
"Pilzschwemme in Schweizer Wäldern"
Thema Pilzkontrolle und Pilzsicherheit:
Berichte des Bundesamt für Gesundheit
(Klick
auf die einzelnen Paragraphen zeigt den Text)
- Gewährleistung der staatlichen Pilzkontrolle
- Bundesamt für Gesundheit
Geschäftsbericht
2002 Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2002
1999 P 99.3138 Gewährleistung der staatlichen Pilzkontrolle
(N 8.10.99, Eymann) Privat gewonnene und konsumierte Lebensmittel sind nicht mehr Gegenstand des
1995 in Kraft gesetzten
Lebensmittelgesetzes. Mit dem Revisionspaket 98/02 ist diese gesetzliche
Vorgabe auf
Verordnungsebene umgesetzt worden. Aus verschiedenen Kreisen wurden
Befürchtungen laut,dass diese Bestimmungen das Ende der amtlichen Pilzkontrollstellen in den
Gemeinden bedeute
und einen Anstieg von Vergiftungsfällen bewirken werde. Das BAG hat mit einer externen Studie die mit dem Pilzkonsum verbundenen
Risiken überprüft.
Der Schlussbericht ist im Internet zusammen mit einer Kurzzusammenfassung
publiziert worden:
Siehe unten: "Pilzsicherheit für alle".
Entsprechend den Ergebnissen der Studie sind inzwischen verschiedene
Massnahmen getroffen
worden, weitere sind geplant. Damit das Fachwissen für die Pilzkontrolle
erhalten bleibt, wurde die
Verordnung über die Anforderungen an Pilzfachleute den neuen rechtlichen
Rahmenbedingungen
angepasst. Da 40 % der Pilzvergiftungen auf absichtlichen Konsum als Droge
zurückzuführen sind,
ist die Betäubungsmittelgesetzgebung entsprechend revidiert worden. Dem
Umstand, dass weniger
die Anzahl Kontrollstellen als das Risikobewusstsein in der Bevölkerung für
die Prävention entscheidend
ist, sind Informationsschreiben in den verschiedensten Sprachen verfasst und
interessierten
Kreisen zugestellt, bzw. im Internet veröffentlicht worden. Im Weiteren wird
eine engere
Zusammenarbeit mit der einzigen aktiven Vereinigung von Pilzkontrolleurinnen
und Pilzkontrolleuren
angestrebt. Verstärkt worden ist auch das Monitoring der Pilzvergiftungen in
der Schweiz,
um gegebenenfalls rasch die notwendigen Massnahmen einzuleiten. Dem Ziel des Postulats wurde somit im Rahmen des geltenden Rechts Rechnung
getragen.
Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/cf/rg/2002/rgIV.pdf (6,5MB)
- Pilzsicherheit für alle (PISA)
- Bundesamt für Gesundheit
Pilzsicherheit für alle (PISA)
( PDF 560KB) Schlussbericht vom 15.04.02
Download aus:
http://www.awl.ch/pilze/presse/bag/pisa.pdf
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