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Massnahmen bei einer Pilzvergiftung

 

Jedes Jahr treten Vergiftungen auf, die auf den Verzehr von unkontrollierten, giftigen Pilzen zurückzuführen sind. In solchen Fällen sind folgende Massnahmen zu treffen:

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  • Patienten mit starken Symptomen: 
    Ambulanz anfordern via Sanitätsnotrufnummer 144. Die behandelnden Ärzte wenden sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an Tox Info Suisse, 24h-Notrufnummer 145.

  • Patienten mit leichten Symptomen oder beunruhigte Personen: 
    Informationen über das weitere Vorgehen gibt Tox Info Suisse,
    24h-Notrufnummer 145.

  • Ohne ärztliche Weisung nichts zu essen oder zu trinken geben
    (weder Wasser, Milch noch alkoholische Getränke).

  • Wenn möglich Rüstabfälle, Speisereste oder Erbrochenes sicherstellen. Dieses Material ermöglicht speziell ausgebildeten Pilzexperten das Bestimmen der involvierten Pilze und den Ärzten das Einleiten der angemessenen Behandlung.

© Copyright Verein für Pilzkunde Bremgarten und Umgebung
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