Massnahmen bei einer Pilzvergiftung
Jedes Jahr treten Vergiftungen auf, die auf den Verzehr von unkontrollierten, giftigen Pilzen zurückzuführen sind. In solchen Fällen sind folgende Massnahmen zu treffen:
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Patienten mit starken Symptomen:
Ambulanz anfordern via Sanitätsnotrufnummer 144. Die behandelnden Ärzte wenden sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an Tox Info Suisse, 24h-Notrufnummer 145. -
Patienten mit leichten Symptomen oder beunruhigte Personen:
Informationen über das weitere Vorgehen gibt Tox Info Suisse,
24h-Notrufnummer 145. -
Ohne ärztliche Weisung nichts zu essen oder zu trinken geben
(weder Wasser, Milch noch alkoholische Getränke). -
Wenn möglich Rüstabfälle, Speisereste oder Erbrochenes sicherstellen. Dieses Material ermöglicht speziell ausgebildeten Pilzexperten das Bestimmen der involvierten Pilze und den Ärzten das Einleiten der angemessenen Behandlung.

